Das JobCenter/ Arbeitslosengeld 2



Wir helfen umfassend und sofort bei Problemen mit dem JobCenter.

Wobei helfen wir?
Die Probleme mit dem JobCenter sind ungezählt; dennoch lassen sich typische Probleme, die wir immer wieder zu bearbeiten haben, wie folgt aufzählen:

  • Die Zahlen auf dem Bescheid stimmen nicht mit der Höhe der Überweisung überein
  • Ihr Antrag wird gar nicht oder nur sehr schleppend bearbeitet oder
  • Ihr Antrag wird ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt
  • Ihr Widerspruch wird nicht bearbeitet oder ohne Begründung abgelehnt
  • Ihnen wird fehlende Mitwirkung vorgeworfen
  • Sie werden wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt, sind aber keine
  • Die Zusicherung zum Umzug wird verweigert oder
  • das JobCenter sagt Ihnen, dass Sie nicht umziehen dürfen oder
  • das JobCenter zwingt Sie zum Umzug, weil die Miete angeblich zu hoch sei.
  • Sie bekommen eine Sanktion oder eine Sperrzeit von der Agentur
  • Ihr Einkommen wird falsch berücksichtigt.
  • Sie bekommen keinen schriftlichen Bescheid usw. usw.

Bestehen Sie auf Ihrem Recht und fragen Sie uns. Unsere Kanzlei ist auf diese Angelegenheiten spezialisiert.

Keine Kosten bei der Erstberatung
Die Erstberatung im Sozialrecht machen wir für Sie selbst dann kostenlos, wenn der Staat keine Beratungshilfe zahlt. Auf die Zahlung Ihres Eigenanteils von 10 € verzichten wir in den übrigen Beratungshilfemandaten.

Überlassen Sie es uns, Widersprüche für Sie zu schreiben; in aller Regel zahlen Sie auch dafür nichts, denn die Beratungshilfe tritt auch dort ein oder das JobCenter muss bezahlen.

Termine
Fragen Sie uns um Rat, wenn Sie Probleme mit dem JobCenter bekommen. In der Regel bekommen Sie bei Ihrem ersten Anruf einen schnellen Termin. Im Notfall sind wir auch ohne Terminvergabe in den Sprechzeiten sofort für Sie da.


Unbedingt mitbringen
Bringen Sie zu einem ersten Termin den aktuellen Leistungsbescheid des JobCenters, der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes mit.
Das ermöglicht uns eine schnelle und effektive Beratung.

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