Kosten



Viele Rechtssuchende vermeiden den Gang zu einem Rechtsanwalt aus Angst vor den entstehenden Kosten.

Natürlich kostet auch eine Beratung schon Geld.

Das heißt aber nicht, dass das "Guten Tag" des Rechtsanwalts kostenpflichtig wäre. Solange ich nicht weiß, ob ich ein Mandat überhaupt übernehmen will und kann, entstehen keine Kosten.


Beratungshilfe

Falls Sie eine Beratung wünschen oder Hilfe in einer außergerichtlichen Angelegenheit benötigen, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Dort erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Beratungshilfeschein, der Sie berechtigt, von einem Anwalt Ihrer Wahl eine Beratung zu erlangen.

Der Anwalt rechnet diese Beratung dann mit dem Gericht ab und kann von Ihnen eine Zuzahlung in Höhe von höchstens 10,00 € in bar verlangen.

Sie können auch mit dem ausgefüllten Beratungshilfeformular zu Ihrem Anwalt gehen, und über diesen bei Gericht die Beratungshilfe beantragen. Dabei sollten Sie nicht vergessen, Nachweise über Ihre Einnahmen und Ausgaben mitzubringen.

Das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier 


Prozesskostenhilfe

Sollten schon das Stadium eines Prozesses erreicht worden sein, können Einkommensschwache einen Prozesskostenhilfeantrag stellen.

Dieser Antrag wird von dem Anwalt gestellt unter Beifügung der "Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" und der entsprechenden Nachweise.

Dieses Formular finden Sie hier.

Weitergehende Informationen über Prozesskostenhilfe

und Beratungshilfe finden Sie hier.


Stundenhonorar

In fast allen außergerichtlichen Angelegenheiten haben Sie die Möglichkeit, mit mir im Rahmen einer Honorarvereinbarung einen Stundensatz von 50,00 € zzgl. MwSt zu vereinbaren.

Sonst wird abgerechnet nach dem


RVG

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten und gilt für alle Aufträge, die ab diesem Datum erteilt werden.

Alle früheren Aufträge werden noch nach der BRAGO(Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) abgerechnet.

Bei einer Beratung in mündlicher oder schriftlicher Form entstehen Gebühren, die in der Höhe sehr unterschiedlich sein können.

Die Höhe richtet sich nach dem Wert und der Schwierigkeit der Sache und wird in der Regel in Höhe von 30,00 € bis 190,00 € zzgl. MwSt anfallen.

Sollte ich außergerichtlich schriftlich für Sie tätig werden, bietet es sich in der Regel an, eine Honorarvereinbarung mit einer Pauschalpreisabrede zu vereinbaren.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Gebührenfrage vorab zu klären.

Rufen Sie mich unverbindlich an!

Falls es zu einem Prozess kommen sollte, fallen gesonderte Gebühren an, deren Höhe Sie mit einem Gebührenrechner unverbindlich berechnen können.


Gebührenrechner

Für Verfahren vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten einschließlich der Widerspruchsverfahren, sowie für Strafsachen gelten gesonderte Regeln.

Das Kostenrisiko für solche Streitigkeiten teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, per e-mail mit mir zu kommunizieren!!!


Für ganz Eilige biete ich auch die Möglichkeit der

Onlineberatung

Zahlungen bitte ich grundsätzlich auf mein Konto bei der

Postbank Dortmund
Kontonummer 299 106 462
Bankleitzahl 440 100 46

zu leisten.

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